ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN

1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen der Luxury Events GmbH zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Luxury Events GmbH.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume oder Flächen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Luxury Events GmbH in Textform.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

2 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

2.1 Die Luxury Events GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und der Luxury Events GmbH zugesagten Leistungen zu erbringen.

2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise der Luxury Events GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über die Luxury Events GmbH beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und der Luxury Events GmbH verauslagt werden.

2.3 Anfallende Gema-Gebühren für Veranstaltungen mit Musikdarbietungen aller Art (Live-Musik oder DJ) gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter hat seine Musikdarbietungen entsprechend und selbständig bei der Gema anzumelden und die anfallende Gebühr zu zahlen.

2.4 Die Verpflegung von gebuchten Musikern, Künstlern oder weiteren Dienstleistern ist durch den Mieter zu klären und entsprechend zu tragen.

2.5 Preise verstehen sich in EURO, sie beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sind weder provisions- noch kommissionsfähig, es sei denn, es wird ausdrücklich vereinbart.

2.6 Spätestens 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Vorauszahlung in Höhe von 50% Brutto der Auftragssumme fällig. Nach Rechnungsstellung wird die restliche Summe von 20% Brutto vor beginn der Veranstaltung fällig.

2.7 Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles ist die Luxury Events GmbH zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Bundesbankdiskontsatz, bezogen auf den Rechnungsendbetrag, berechtigt.

3 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)

3.1 Ein Rücktritt des Kunden, von dem mit der Luxury Events GmbH geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, oder gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

3.2 Stornierungsbedingungen: Eine Stornierung der Veranstaltung ist nach Reservierung nicht mehr kostenfrei möglich. In Falle einer Stornierung werden dem Besteller folgende Kosten in Rechnung gestellt.

- Buchungsdatum bis 24 Wochen vor der Veranstaltung 25% des erwartenden Umsatzes,
- 23 Wochen bis 16 Wochen vor der Veranstaltung 50 % des zu erwartenden Umsatzes,
-15 Wochen bis 8 Wochen vor der Veranstaltung 75 % des zu erwartenden Umsatzes,
- 7 Wochen bis 2 Wochen vor Veranstaltung 80 % des zu erwartenden Umsatzes,
- ab 13 Tage vor der Veranstaltung 100 % des zu erwartenden Umsatzes.

5 ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT

5.1 Die Anzahl der Teilnehmer für eine Bankettveranstaltung muss der Auftraggeber/Veranstalter dem Haus spätestens 60 Kalendertage vor dem Reservierungsdatum mitteilen (Berechnungsgrundlage). Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Überschreitungen nach unten und oben müssen mit dem Haus abgestimmt werden. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Luxury Events GmbH die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so können diese zusätzlichen Kosten der Leistungsbereitschaft (Servicepersonal, etc.) in Rechnung stellen.

5.2 Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, wird für jeden tätigen Mitarbeiter pro angefangene Stunde € 20 pro Stunde in Rechnung gestellt. Ausnahmen bilden die Buchungen von Pauschalen. Hier werden gesonderte Vereinbarungen getroffen (z.B.: Nachtzuschlag, Aufbauhelfer, etc.).

6 MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN

6.1 Das Mitbringen von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist nach Absprache gestattet.

6.2 Der Kunde hat Sorge zu tragen die Buffetreste mitzunehmen.

7 TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE

7.1 Soweit die Luxury Events GmbH für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Luxury Events GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

7.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der Luxury Events GmbH bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Luxury Events GmbH gehen zu Lasten des Kunden, soweit die Luxury Events GmbH diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf die Luxury Events GmbH pauschal erfassen und berechnen.

8 VERLUST, BESCHÄDIGUNG UND BESCHAFFENHEIT MITGEBRACHTER SACHEN

8.1 Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder von sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung des Hauses nicht gestattet.

8.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Die Luxury Events GmbH ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die Luxury Events GmbH berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der Luxury Events GmbH abzustimmen.

8.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung Zeitnah zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf die Luxury Events GmbH, Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die Luxury Events GmbH für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

8.4 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. in der Luxury Events GmbH. Die Luxury Events GmbH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Luxury Events GmbH. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

9 HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN

9.1 Der Veranstalter / Auftraggeber haftet für alle Schäden an Gebäude, Hausinventar, Gewerbeflächen, Verluste und Verschmutzungen.

9.2 Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude, außen Anlage und Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

9.3 Die Luxury Events GmbH kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kaution, Versicherung verlangen.

10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

10.2 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

10.4 Sollte die Luxury Events GmbH nicht in der Lage sein den Vertrag einzuhalten, sind beide Vertragspartner vorrangig verpflichtet eine Vertragsanpassung zu verhandeln, nur falls dies scheitern sollte ist der Luxury Events GmbH die tatsächlich nachgewiesenen Aufwendungen zu ersetzen.

(Stand 04/2020)